Thematisch

Graubünden: Kanton weitet absolutes Feuerverbot vor dem 1. August massiv aus

Die anhaltende Hitze und die aussergewöhnliche Trockenheit sorgen in mehreren Regionen Graubündens weiterhin für eine sehr hohe Wald- und Flurbrandgefahr. Das bereits geltende absolute Feuerverbot im Freien bleibt deshalb auch im Hinblick auf die Bundesfeier vom 1. August bestehen. Aufgrund der aktuellen Lage wird das Feuerverbot auf weitere Regionen ausgedehnt.

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Lausanne VD: Stadt aktiviert Hitzenotfallplan bereits zum dritten Mal in diesem Sommer

Auf Ersuchen der Waadtländer Kantonsbehörden aktiviert die Stadt Lausanne ab heute, Mittwoch, 29. Juli 2026, zum dritten Mal in diesem Sommer ihren Hitzeplan. Angesichts der in den kommenden Tagen erwarteten hohen Temperaturen wird das Besuchsprogramm für Personen ab 65 Jahren aktiviert.

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Basel BS: Hitzewelle – Behörden erinnern an Schutzmassnahmen für Mensch und Tier

Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt ruft die Hitze-Tipps in Erinnerung. Dies aufgrund der aktuellen Hitze-Warnung von Meteo Schweiz. Für Seniorinnen und Senioren bietet wie in den letzten Jahren die Hitze-Hotline von Pro Senectute beider Basel telefonische Unterstützung an unter der Telefonnummer 061 206 44 42. Und nicht vergessen: Kinder und Hunde nie im Auto zurücklassen, auch nicht für kurze Zeit. Zum Schutz vor der Hitze sammeln die Mitarbeitenden des Tiefbauamts die Bebbi-Säcke, Papier und Karton sowie weitere Abfälle ab morgen Mittwoch wieder bereits ab 6 Uhr ein.

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Obwalden/Nidwalden: Feuerverbot bleibt – Auch am 1. August kein Feuerwerk erlaubt

Weiterhin grosse Waldbrandgefahr in Ob- und Nidwalden. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit bleibt das Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter zum Waldrand bestehen. Die Waldbrandgefahr liegt weiterhin bei Stufe 4 von 5.

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Solothurn SO: Feuer- und Feuerwerksverbot bleiben bis nach dem 1. August bestehen

Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern und das Feuerwerksverbot bleiben bis nach dem ersten August bestehen. Verboten bleiben auch die Fischerei sowie Wasseraktivitäten in Fliessgewässern – mit Ausnahme der Aare, Birs und Emme. Auch die Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern ist weiterhin eingeschränkt.

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Zurzibiet AG: Waldbrandgefahr auf Stufe 5 – Feuer und Feuerwerk ab sofort verboten

Im ganzen Zurzibiet gilt ab sofort die höchstmögliche Waldbrand-Gefahrenstufe 5 von 5 ("sehr grosse Gefahr"). Jegliches Feuern im Freien und das Zünden von Feuerwerk sind überall verboten – ausdrücklich auch im Siedlungsgebiet, also beispielsweise im eigenen Garten.

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