Waldbrände

Uster ZH: Stadtpolizei warnt vor extremer Brandgefahr – Feuer und Feuerwerk verboten

Die nächste Hitzewelle ist da. Und das vor dem Nationalfeiertag. Das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot ist gerade im Hinblick auf die ultraheissen und sehr trockenen Tage strikt einzuhalten. Die Brandgefahr ist enorm hoch.

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Graubünden: Kanton weitet absolutes Feuerverbot vor dem 1. August massiv aus

Die anhaltende Hitze und die aussergewöhnliche Trockenheit sorgen in mehreren Regionen Graubündens weiterhin für eine sehr hohe Wald- und Flurbrandgefahr. Das bereits geltende absolute Feuerverbot im Freien bleibt deshalb auch im Hinblick auf die Bundesfeier vom 1. August bestehen. Aufgrund der aktuellen Lage wird das Feuerverbot auf weitere Regionen ausgedehnt.

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Obwalden/Nidwalden: Feuerverbot bleibt – Auch am 1. August kein Feuerwerk erlaubt

Weiterhin grosse Waldbrandgefahr in Ob- und Nidwalden. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit bleibt das Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter zum Waldrand bestehen. Die Waldbrandgefahr liegt weiterhin bei Stufe 4 von 5.

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Solothurn SO: Feuer- und Feuerwerksverbot bleiben bis nach dem 1. August bestehen

Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern und das Feuerwerksverbot bleiben bis nach dem ersten August bestehen. Verboten bleiben auch die Fischerei sowie Wasseraktivitäten in Fliessgewässern – mit Ausnahme der Aare, Birs und Emme. Auch die Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern ist weiterhin eingeschränkt.

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Basel BS: Bundesfeier am Rhein mit Verkehrssperren und Feuerwerksverbot

Am kommenden Freitag, 31. Juli findet wie jedes Jahr die Bundesfeier am Rhein statt. Dieses Jahr gilt ein absolutes Feuerentfachungs- und Feuerwerksverbot. Die Kantonspolizei Basel-Stadt empfiehlt insbesondere auswärtigen Gästen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Die Kantonspolizei Basel-Stadt, wird zusammen mit ihren Partnerorganisationen, insbesondere der Rettung Basel-Stadt, in der Innenstadt und im Festperimeter sichtbar präsent sein.

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Zurzibiet AG: Waldbrandgefahr auf Stufe 5 – Feuer und Feuerwerk ab sofort verboten

Im ganzen Zurzibiet gilt ab sofort die höchstmögliche Waldbrand-Gefahrenstufe 5 von 5 ("sehr grosse Gefahr"). Jegliches Feuern im Freien und das Zünden von Feuerwerk sind überall verboten – ausdrücklich auch im Siedlungsgebiet, also beispielsweise im eigenen Garten.

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Nidwalden/Obwalden: Behörden warnen vor erheblicher Waldbrandgefahr

Aufgrund der aktuellen Wetterlage beurteilen die zuständigen Behörden die Waldbrandgefahr in den Kantonen Obwalden und Nidwalden als erheblich (Stufe 3 von 5). Die Bevölkerung wird aufgefordert, das Entfachen von Feuer im Wald und in Waldesnähe zu unterlassen.

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