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Basel BS: Hitzewelle – Behörden erinnern an Schutzmassnahmen für Mensch und Tier

Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt ruft die Hitze-Tipps in Erinnerung. Dies aufgrund der aktuellen Hitze-Warnung von Meteo Schweiz. Für Seniorinnen und Senioren bietet wie in den letzten Jahren die Hitze-Hotline von Pro Senectute beider Basel telefonische Unterstützung an unter der Telefonnummer 061 206 44 42. Und nicht vergessen: Kinder und Hunde nie im Auto zurücklassen, auch nicht für kurze Zeit. Zum Schutz vor der Hitze sammeln die Mitarbeitenden des Tiefbauamts die Bebbi-Säcke, Papier und Karton sowie weitere Abfälle ab morgen Mittwoch wieder bereits ab 6 Uhr ein.

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Obwalden/Nidwalden: Feuerverbot bleibt – Auch am 1. August kein Feuerwerk erlaubt

Weiterhin grosse Waldbrandgefahr in Ob- und Nidwalden. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit bleibt das Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter zum Waldrand bestehen. Die Waldbrandgefahr liegt weiterhin bei Stufe 4 von 5.

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Solothurn SO: Feuer- und Feuerwerksverbot bleiben bis nach dem 1. August bestehen

Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern und das Feuerwerksverbot bleiben bis nach dem ersten August bestehen. Verboten bleiben auch die Fischerei sowie Wasseraktivitäten in Fliessgewässern – mit Ausnahme der Aare, Birs und Emme. Auch die Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern ist weiterhin eingeschränkt.

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Basel BS: Bundesfeier am Rhein mit Verkehrssperren und Feuerwerksverbot

Am kommenden Freitag, 31. Juli findet wie jedes Jahr die Bundesfeier am Rhein statt. Dieses Jahr gilt ein absolutes Feuerentfachungs- und Feuerwerksverbot. Die Kantonspolizei Basel-Stadt empfiehlt insbesondere auswärtigen Gästen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Die Kantonspolizei Basel-Stadt, wird zusammen mit ihren Partnerorganisationen, insbesondere der Rettung Basel-Stadt, in der Innenstadt und im Festperimeter sichtbar präsent sein.

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Zurzibiet AG: Waldbrandgefahr auf Stufe 5 – Feuer und Feuerwerk ab sofort verboten

Im ganzen Zurzibiet gilt ab sofort die höchstmögliche Waldbrand-Gefahrenstufe 5 von 5 ("sehr grosse Gefahr"). Jegliches Feuern im Freien und das Zünden von Feuerwerk sind überall verboten – ausdrücklich auch im Siedlungsgebiet, also beispielsweise im eigenen Garten.

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